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   KG, 31.01.1994 - 12 U 3121/92   

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https://dejure.org/1994,36692
KG, 31.01.1994 - 12 U 3121/92 (https://dejure.org/1994,36692)
KG, Entscheidung vom 31.01.1994 - 12 U 3121/92 (https://dejure.org/1994,36692)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 12 U 3121/92 (https://dejure.org/1994,36692)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 22.08.2019 - 22 U 33/18

    Geschwindigkeitsverstoß, Linksabbiegen, Haftungsverteilung

    In Innenstadtlagen mit dem dort typischen komplexen Verkehrsgeschehen ist bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h davon auszugehen, dass sich der Kraftfahrer bewusst außerstande setzt, unfallverhütend zu reagieren (KG, Urteil vom 31. Januar 1994 - 12 U 3121/92 -, juris Rdn. 28, dort mind. 72 km/h statt 50 km/h mit hälftiger Schadensteilung) und damit entgegen § 1 Abs. 1 StVO für ihn keine hinreichende Möglichkeit mehr besteht, bei entsprechendem Anlass auf das Fehlverhalten Dritter zu reagieren.
  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen

    Daher kommt es für eine bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG zu berücksichtigende Sorgfaltspflichtverletzung darauf an, ob sich der Beklagte zu 3. infolge überhöhter Geschwindigkeit außerstande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder ob ihm dies auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht möglich gewesen wäre (BGH VersR 1982, 442, 443; BGH NJW 1988, 58; BGH NZV 1991, 23, 24); dies gilt nicht nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 10 km/h, die auch nur dann zu vernachlässigen sind, wenn sie nicht unfallursächlich waren (BGH VersR 1980, 868, 869; VersR 1982, 442, 443; so ausdrücklich auch Senat, Urteil vom 31. Januar 1994 - 12 U 3121/92 - vgl. auch Senat VerkMitt 1987, 86, 87 sowie VerkMitt 1990, 51, jeweils unter Bezugnahme auf BGH VersR 1982, 442).
  • LG Dresden, 30.06.2011 - 3 O 3102/10

    Zur vollen Haftung des Vorfahrtberechtigten bei 100-%iger Überschreitung der

    Auf dieser Linie liegen auch die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 05.04.2004, 12 U 326/02, und vom 31.01.1994, 12 U 3121/92.
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